Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn

Wer mit der Deutschen Bahn fährt, muss sich immer wieder über Verspätungen ärgern. Die verpasste Zeit kann nicht ersetzt werden. Aber es gibt einen Teil des Geldes zurück.

  • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof gibt es 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück.
  • Ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Fahrpreises.
  • Bei Fahrkarten mit einem Gesamtpreis für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung für den halben entrichteten Fahrpreis berechnet. 
  • Sie können zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags wählen.
  • Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Aber sie können gesammelt und später eingereicht werden.
  • Auch bei Wochen- oder Monatskarten gibt es Entschädigungen – 5 Euro im Fernverkehr (2. Klasse) und 1,50 im Nahverkehr (2. Klasse)

Wie kommt man zu seinem Geld?

Wählen Sie die Fahrt in der DB Navigator App oder Ihrem Online-Konto aus und klicken Sie auf „Entschädigung beantragen“. Sie können das Geld aber auch mit einem Download-Formular beantragen.


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