Frühstartrente

Die Bundesregierung plant eine neue Frühstartrente für Kinder. Damit sollen Kinder schon früh Geld für ihre spätere Rente sparen können.

Der Staat will für jedes berechtigte Kind 10 Euro pro Monat zahlen. Die Zahlung soll grundsätzlich vom 6. bis zum 18. Lebensjahr erfolgen. Das Geld wird nicht auf ein normales Konto überwiesen, sondern in ein spezielles Altersvorsorge-Depot investiert.

Die Frühstartrente ist noch nicht endgültig beschlossen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 angenommen. Das Gesetz soll nach dem weiteren Verfahren möglichst am 1. Januar 2027 starten. Zuerst sollen Kinder der Jahrgänge 2020 und 2021 profitieren. Für Kinder, die 2020 geboren wurden, sollen die staatlichen Beiträge für das Jahr 2026 nachträglich gezahlt werden. Danach sollen jedes Jahr weitere Jahrgänge dazukommen, wenn die Kinder sechs Jahre alt werden.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das Kind seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat. Damit kann die Regelung grundsätzlich auch für Kinder aus Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung interessant sein.

Die Eltern können bei einem Anbieter ein spezielles, staatlich anerkanntes Altersvorsorge-Depot für das Kind eröffnen. Ein normales Kinderdepot oder ein bereits vorhandener ETF-Sparplan reichen dafür nicht aus. Wenn die Eltern zunächst kein Depot eröffnen, soll das Geld trotzdem nicht verloren gehen. Es kann vorerst über eine öffentliche Kapitalanlage verwaltet und später auf ein geeignetes Depot übertragen werden.

Eltern oder andere Familienmitglieder können zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Dadurch kann das Vermögen langfristig deutlich wachsen. Die oft genannten Beträge von mehreren Zehntausend oder sogar Hunderttausend Euro sind aber nicht garantiert. Sie hängen davon ab, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln.

Das Geld soll grundsätzlich erst im höheren Alter für die Altersvorsorge genutzt werden können. Ziel der Frühstartrente ist es, Kindern unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern einen frühen Einstieg in die private Altersvorsorge zu ermöglichen.


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