Entscheidungen im Notfall für Partner oder Kinder

Ohne die richtige Vollmacht ist das in Deutschland nicht möglich

Vorsorge für den Ernstfall: Diese Dokumente sollten rechtzeitig erstellt werden.

Das Leben ist unberechenbar – ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine plötzliche Veränderung der Lebensumstände können jeden treffen. Um im Ernstfall vorbereitet zu sein und rechtliche sowie organisatorische Hürden zu vermeiden, empfiehlt es sich, bestimmte Vorsorgedokumente frühzeitig zu erstellen.

Was vielen nicht bewusst ist: Selbst enge Angehörige – wie Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder – dürfen ohne entsprechende Vollmachten keine rechtsverbindlichen Entscheidungen für andere treffen. In solchen Fällen wird unter Umständen eine völlig fremde Person vom Gericht eingesetzt, um Angelegenheiten zu regeln. Um das zu vermeiden, ist eigenverantwortliche Vorsorge entscheidend.

Diese Dokumente sind besonders wichtig:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Testament

Darüber hinaus kann eine Bankvollmacht notwendig sein – hier gelten je nach Kreditinstitut unterschiedliche Vorgaben, weshalb ein persönliches Gespräch mit der Hausbank empfohlen wird.

Was regeln die einzelnen Dokumente?

Vorsorgevollmacht:
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit in Ihrem Namen zu handeln. Das umfasst rechtliche, finanzielle und organisatorische Belange – etwa bei Behördengängen, Vertragsabschlüssen oder medizinischen Entscheidungen. Die bevollmächtigte Person kann im Ernstfall umfassend für Sie handeln.

Betreuungsverfügung:
Gibt es keine Vorsorgevollmacht, kann das Betreuungsgericht eine Betreuungsperson bestimmen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer diese Aufgabe übernehmen soll – oder wen Sie ausdrücklich ausschließen möchten. Das Gericht ist an diesen Wunsch gebunden, sofern er dem Wohl der betroffenen Person nicht entgegensteht.

Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle schwerer Erkrankungen oder am Lebensende durchgeführt oder unterlassen werden sollen – beispielsweise bei irreversiblen Bewusstseinsstörungen oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit. Ärzte und Angehörige sind an diese Vorgaben gebunden, sofern die Situation eindeutig beschrieben ist.

Testament:
Ein Testament regelt die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – diese kann jedoch nicht immer im Sinne der Verstorbenen sein und führt häufig zu Streit unter den Erben. Durch ein Testament kann genau festgelegt werden, wer welchen Anteil des Vermögens erhält. Auch hier sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten, etwa die Formvorschriften und das Pflichtteilsrecht.