Befreiung von Zuzahlung für Medikamente

Jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland kann sich von der Zuzahlung für Medikamente, medizinische Verfahren und so weiter befreien lassen.

Wenn die Zuzahlungen für Medikamente jährlich mehr als 2 % des Bruttoeinkommens betragen, besteht ein Anspruch auf Antrag bei der Krankenkasse.

Aber es gibt einige Voraussetzungen:

  • Kleines Einkommen (z. B. Rente, Sozialhilfe)
  • Nachweise über geleistete Zuzahlungen (z. B. Apothekenquittungen)

Falls diese nicht vorhanden sind, können Sie sich in der Apotheke eine Einkaufsliste für das Jahr ausdrucken lassen.

Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden.