Berufsleben: Was muss man wissen, wenn man krank wird?

Im letzten Monat haben wir über wichtige Pflichten der Arbeitnehmer geschrieben. Diesmal geht es darum, was ein Arbeitgeber im Falle einer Erkrankung NICHT tun darf.

Arbeitsfaehigkeitsbescheinigung
Arbeitsfaehigkeitsbescheinigung

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, welche Rechte sie haben und was ihr Arbeitgeber darf oder nicht. Hier die wichtigsten Punkte:

Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht ohne triftigen Grund während einer Krankheit kündigen oder den Lohn zurückhalten. Auch darf er keinen Druck ausüben, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Es ist selbstverständlich, dass er keine Daten über die Krankheit oder die Person weitergeben darf.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Arbeitnehmer während einer Krankschreibung das Haus nicht verlassen dürfen. Tatsächlich ist das erlaubt – solange es der Genesung nicht schadet. Ein Spaziergang oder ein Einkauf sind also kein Problem, solange man sich entsprechend seiner Erkrankung verhält.

In manchen Fällen darf ein Arbeitnehmer sogar in Urlaub fahren. Das muss aber vorher mit dem Arzt besprochen werden. Der Arzt sollte dann am besten ein Attest darüber schreiben, das dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

Wichtig ist: Arbeitgeber haben kein Recht, das Privatleben oder die Freizeitgestaltung ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren. Das bedeutet, dass auch im Krankheitsfall ein Arbeitgeber nicht zum erkrankten Mitarbeiter nachhause gehen darf, um nachzusehen, ob er wirklich krank ist.