Bildungs- und Teilhabepaket

Für wen ist es gedacht?
Was ist es genau?
Wie kann man diese Leistungen beantragen?

Zusammengefasst: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihre Kinder Geld vom Staat bekommen. Und zwar zusätzlich zum Kindergeld.

Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Ziel dieser sozialen Leistung ist es, Kindern und Jugendlichen eine uneingeschränkte Teilnahme am schulischen Leben und der Freizeitgestaltung zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, bei denen einer dieser Punkte zutrifft. Sie sind grundsätzlich leistungsberechtigt und haben einen Anspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.

Die Punkte sind:

  • Erhalt von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder
  • Leistungen nach dem AsylbLG (analog SGB XII) oder
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag (BKGG), oder
  • die nur ein geringes Haushaltseinkommen erzielen (nach Prüfung)

Das Bildungspaket umfasst folgende Teile

  • Schulbasispaket. Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum 01.08. und zum 01.02. eines Jahres einen Pauschalbetrag für Schulbedarf. Die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge können in tatsächlicher Höhe übernommen werden sowie die Fahrtkosten, wenn der Schulweg mehr als 3 km beträgt.
  • Lernförderung. Wenn die Schüler und Schülerinnen Schwierigkeiten beim Lernen haben, können Sie dieses Bildungspaket beantragen. Die Kosten für eine notwendige Lernförderung/Nachhilfe werden in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Gemeinschaftliches Mittagessen, das in der Kinderbetreuung oder in der Schule angeboten wird (Essen vom Kiosk sowie Frühstücks- und Getränkegeld kann nicht bezuschusst werden).
  • Teilhabe an Kultur und Sport. Jedes Kind und jeder Jugendliche unter 18 Jahren hat Anspruch auf 15,00 € monatlich. Dadurch können beispielsweise Mitgliedsbeiträge, die Teilnahme an Unterhaltungsveranstaltungen oder in Ausnahmefällen auch Ausstattungskosten gedeckt werden.

Wie bekomme ich Leistungen aus dem Bildungs – und Teilhabepaket?

  • Bei der Beantragung von Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG ist das Bildungspaket (seit 1. August 2019) integriert. Lediglich ein Antrag auf Lernförderung muss gesondert gestellt werden.
  • Anspruchsberechtigte auf Kindergeld (BKGG) oder Wohngeld (WoGG) müssen für alle Leistungen zur Bildung und Teilhabe gesonderte Anträge stellen.

Um Anspruch auf andere Bildungs- und Teilhabeleistungen zu haben, müssen Formulare ausgefüllt und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://bildungspaket-neue-wege.org/das-bildungspaket
Formulare finden Sie hier:
https://bildungspaket-neue-wege.org/antraege