Kann fast jeder, der arbeitet, bekommen: Bildungsurlaub

In Hessen haben fast alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende Anspruch auf einen Bildungsurlaub. Die Voraussetzung ist, dass man mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Denn wenn man erst ein paar Monate arbeitet, ist man offenbar noch nicht ausreichend erschöpft für den Urlaub. Beamt*innen hingegen scheinen offiziell nicht unter Müdigkeit zu leiden – sie haben nämlich keinen Anspruch auf den Bildungsurlaub.

Wer Vollzeit arbeitet, erhält fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder kann zehn Tage innerhalb von zwei Jahren nehmen. Arbeitet man in Teilzeit, wird die Anzahl der Tage entsprechend anteilig berechnet. Auch hier gilt also: Wer weniger arbeitet, darf weniger „urlauben“.

Wie bei fast allem in Deutschland muss natürlich vorher alles abgesprochen werden: egal, ob es um einen Arzttermin geht oder – wie in diesem Fall – um Bildungsurlaub. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden. Da der Anspruch auf Bildungsurlaub pro Jahr auf maximal 33 Prozent der Belegschaft begrenzt ist, kann der Antrag abgelehnt werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Ablehnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

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