Folgende Schritte sind erforderlich:
- Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, der Versicherung und dem Fundbüro.
- War Ihr Fahrrad versichert, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn eine Anzeige bei der Polizei vorliegt.
- Fahrradpass und Codierung helfen bei der Identifizierung gestohlener Fahrräder.

Jeder Fahrraddiebstahl muss innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei gemeldet werden. Dies kann persönlich bei Ihrer nächstgelegenen Polizeidienststelle oder online erfolgen.
Um eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, benötigen Sie zusätzlich folgende Angaben: Wann und mit welchem Schloss wurde das Fahrrad gesichert? Wo genau wurde das Fahrrad abgestellt? Ist das Fahrrad versichert?
Es ist auch wichtig, den Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung für das Fahrrad vorlegen zu können. Tipp: Fotografieren Sie die Unterlagen und auch die Schlösser.

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/fahrraddiebstahl/


















