Über die Freiheit

„Die Freiheit besteht darin, dass man alles tun kann, was einem anderen nicht schadet.“ So lautet die Übersetzung von Artikel 4 der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, der „Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen“ vom 26. August 1789.

Für mich ist dieser Ausspruch zutiefst demokratisch. Denn meistens, wenn ich durch die Bensheimer Fußgängerzone laufe, sehe ich, dass es dort doch sehr viele Menschen gibt, die einfach nur an sich denken. Die keinerlei Rücksicht auf andere nehmen. Die andere gefährden und auch Angst machen.

Demokratie beinhaltet Regeln fürs Zusammenleben und auch Gesetze. Doch wenn sich niemand um die Einhaltung kümmert, kann man erleben, was täglich in Bensheims Fußgängerzone zu sehen ist.

Nämlich in erster Linie rücksichtslose E-Scooter-Fahrer. Das Gesetz sagt: E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist das Fahren verboten.

Weiterhin: Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.

Leider funktioniert Demokratie bei rücksichtslosen Mitbürgern nur durch Strafen – um auch allen anderen ihre Freiheiten zuzugestehen. Es wäre schön, wenn auch in dieser Hinsicht in Bensheim Demokratie gelebt werden würde.

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