E-Scooter sind kein Spielzeug

Immer wieder sieht man Kinder oder junge Leute auf E-Scootern fahren, die noch keine 14 Jahre alt sind.

Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, das man versichern MUSS. Man ist damit vollwertiger Verkehrsteilnehmer. So wie Autos oder Motorräder.

Deswegen ist die Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum NUR Personen ab 14 Jahren erlaubt.

Kindern fehlen meistens die notwendige motorische Kontrolle, das Risikobewusstsein und die Kenntnisse der Verkehrsregeln.

Die Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren ist eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit. Vor allem aber auch für die Kinder selbst. Bei mehr als 80% aller Verletzungen mit E-Scootern sind das Gesicht oder der Kopf betroffen.

Wer seinem Kind einen E-Scooter zur Verfügung stellt oder dessen Nutzung nicht kontrolliert, verstößt gegen die Aufsichtspflicht. Es drohen Strafgelder und sogar ein Punkt in Flensburg (siehe Lesezeit August 2020).

Das Fahren ohne Kennzeichen gilt sogar als Straftat.

Wer Minderjährige auf einem E-Scooter im Straßenverkehr fahren lässt, bringt diese in ernsthafte Gefahr.

Und auch wer fahren darf … zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren ist verboten. Strafe: 10 Euro.

Über 500 Euro muss bezahlen, wer alkoholisiert fährt (ab 0,5 Promille)

Regeln und andere Strafen finden Sie hier