Kündigung wegen Eigenbedarf

Viele Leute sind vom gleichen Problem betroffen – „Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf“.

In Deutschland ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nach § 573 BGB grundsätzlich erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder nahe Familienangehörige nutzen möchte. Häufige Gründe sind etwa, dass die Kinder ausziehen wollen, die Eltern gepflegt werden müssen oder der Vermieter aus beruflichen Gründen in die Wohnung ziehen muss.

Grundvoraussetzung zur Eigenbedarfskündigung ist, dass eine Kündigung schriftlich und nachvollziehbar begründet sein muss. Es reicht nicht einfach nur „Eigenbedarf“ anzugeben. Der Vermieter muss erklären, wer einziehen soll und warum gerade diese Wohnung benötigt wird.

Mieter können sich nicht immer gegen Eigenbedarfskündigungen wehren, da sie auch Rechte haben:

  • Kündigungsfristen: Je nach Wohndauer beträgt die Frist zwischen 3 und 9 Monate.
  • Härtefallregelung: Wenn der Umzug eine unzumutbare Härte darstellen würde (z. B. bei Krankheit, hohem Alter oder fehlendem Ersatzwohnraum), können Mieter Widerspruch einlegen
  • Missbrauch prüfen: Stellt sich heraus, dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben war, können Mieter Schadenersatz verlangen.

Für Vermieter bedeutet eine Eigenbedarfskündigung oft eine persönliche Notwendigkeit – für Mieter dagegen den Verlust ihres Zuhauses. Deshalb ist dieses Thema für beide Seite sehr sensibel.